Lieferkettengesetz (LkSG): Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umsetzen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Seit 2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern — und die EU-Richtlinie (CSDDD) wird den Kreis weiter ausdehnen.
Was fordert das LkSG?
Unternehmen müssen in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern:
Risikoanalyse durchführen: Regelmässige Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
Präventionsmassnahmen ergreifen: Angemessene Massnahmen zur Vermeidung und Minimierung identifizierter Risiken
Beschwerdemechanismus einrichten: Ermöglichung von Hinweisen auf Missstände
Dokumentation und Berichterstattung: Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Die Rolle von Background Checks im LkSG
Ein oft übersehener Aspekt: Die Prüfung der Menschen hinter den Zulieferern. Wer sind die Eigentümer und Geschäftsführer deiner Lieferanten? Gibt es Verbindungen zu Menschenrechtsverletzungen, Sanktionslistungen oder Korruption?
Background Checks auf Geschäftspartner und deren Key Persons sind ein wichtiger Baustein der LkSG-Compliance — vergleichbar mit der Due Diligence bei Investmententscheidungen:
Eigentümerstruktur prüfen: Wer steckt hinter dem Zulieferer? Gibt es verschachtelte Strukturen oder Strohmänner?
Sanktionslisten-Abgleich: Sind Eigentümer oder Geschäftsführer auf internationalen Sanktionslisten?
Adverse Media: Gibt es Medienberichte über Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder Umweltvergehen?
PEP-Status: Sind Schlüsselpersonen politisch exponiert — was auf erhöhtes Korruptionsrisiko hindeuten kann?
Wie Indicium bei LkSG-Compliance unterstützt
Geschäftspartner-Screening: Automatisierte Prüfung von Zulieferern und deren Key Persons gegen 50+ Datenquellen
Risiko-Scoring: Länder- und branchenbasierte Risikobewertung deiner Lieferkette
Laufendes Monitoring: Automatische Alerts bei Veränderungen im Risikoprofil deiner Partner
Dokumentation: Revisionssichere Nachweise für den jährlichen LkSG-Bericht
Das Ergebnis: du erfüllst deine LkSG-Sorgfaltspflichten systematisch und nachweisbar — ohne manuellen Rechercheaufwand pro Zulieferer.
Nabil el Berr, CEO
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Es gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird den Anwendungsbereich künftig auf weitere Unternehmen in der gesamten EU ausdehnen.
Welche Pflichten haben Unternehmen nach dem LkSG?
Das LkSG fordert von Unternehmen: Einrichtung eines Risikomanagements, Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern, Ergreifung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und jährliche Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Bei mittelbaren Zulieferern besteht eine anlassbezogene Prüfpflicht. Bußgelder können bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Wie helfen Background Checks bei der Umsetzung des LkSG?
Background Checks sind ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der LkSG-Sorgfaltspflichten: Sanktionslisten-Screening identifiziert sanktionierte Geschäftspartner und Zulieferer, Adverse Media Screening erkennt negative Medienberichte über Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße in der Lieferkette, PEP-Prüfungen decken Korruptionsrisiken bei Geschäftspartnern auf. Indicium automatisiert diese Prüfungen und liefert einen dokumentierten Audit-Trail als Nachweis der Sorgfaltspflichten.
Was ist der Unterschied zwischen LkSG und CSDDD?
Das deutsche LkSG und die EU-Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich aber in Reichweite und Durchsetzung: Das LkSG gilt für deutsche Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und fokussiert auf direkte Zulieferer. Die CSDDD wird EU-weit gelten, umfasst die gesamte Wertschöpfungskette (nicht nur direkte Zulieferer) und führt eine zivilrechtliche Haftung ein. Unternehmen, die bereits LkSG-konform sind, haben einen Vorsprung bei der CSDDD-Umsetzung.




