Sanktionslisten-Screening: EU, UN und OFAC in der Praxis
Sanktionslisten-Screening ist für Unternehmen in regulierten Branchen Pflicht — und für alle anderen dringend empfohlen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Listen relevant sind, wie oft geprüft werden muss und welche rechtlichen Konsequenzen ein Verstoß hat.
Die drei wichtigsten Listen
EU-Sanktionslisten
Basiert auf EU-Verordnungen (insbesondere VO 2580/2001 und VO 881/2002). Die EU-Konsolidierte Liste enthält alle Personen und Organisationen, die von Geschäften mit EU-Unternehmen ausgeschlossen sind.
Aktualisierung: wöchentlich, bei akuten Ereignissen kurzfristig
Umfang: mehrere tausend Einträge (Stand 2026: über 4.500)
Pflicht: für alle EU-Unternehmen bindend
UN Security Council Consolidated List
Basiert auf UN-Resolutionen (u. a. 1267, 1988, 2140). Diese Liste ist global verbindlich — alle UN-Mitgliedsstaaten, inklusive Deutschland, setzen sie um.
Aktualisierung: nach UN-Sitzungen, meist monatlich
Umfang: ca. 1.200 Einträge
Pflicht: für alle Unternehmen in UN-Mitgliedsstaaten
OFAC SDN List (US Treasury)
US Office of Foreign Assets Control führt die Specially Designated Nationals List. Diese Liste gilt eigentlich für US-Entitäten, hat aber extraterritoriale Wirkung: Wer mit Gelisteten Geschäfte macht, riskiert Ausschluss vom US-Dollar-Zahlungsverkehr.
Aktualisierung: nahezu täglich
Umfang: über 10.000 Einträge
Pflicht: für US-Unternehmen und Firmen mit USD-Transaktionen
Weitere relevante Listen
UK HMT Sanctions List — nach Brexit eigene Liste
Schweizer SECO-Liste — Schweizer Sanktionsregime
Branchenspezifisch: BaFin Insider Lists, Antiterrorismus-Listen
Wer ist zum Screening verpflichtet?
Strengste Pflicht:
Banken und Finanzinstitute (§ 25h KWG — kontinuierliches Monitoring)
Versicherungen (§ 24 VAG)
Geldwäsche-Verpflichtete nach § 2 GwG (auch Immobilienmakler, Kunsthändler, Notare bei bestimmten Geschäften)
Rüstungsunternehmen
Indirekte Pflicht:
Alle Unternehmen mit Exportgeschäften
Unternehmen, die Lieferanten oder Kunden in Nicht-EU-Länder haben
Unternehmen, die USD-Transaktionen abwickeln
KRITIS-Betreiber
Best Practice (auch ohne explizite Pflicht):
Alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe — besonders bei Pre-Employment-Screening von Führungskräften
Wie oft muss geprüft werden?
Im Finanzsektor
Laufend. § 25h KWG verlangt kontinuierliches Monitoring. In der Praxis: mindestens täglich Abgleich gegen aktuelle Listen, bei jeder Transaktion gegen die Liste prüfen.
Für andere Branchen
Bei Geschäftsbeginn: vollständiger Abgleich gegen alle drei Listen (EU, UN, OFAC)
Bei Vertragsänderungen: erneuter Abgleich
Laufend: mindestens wöchentlich automatisierter Abgleich bei Bestandskunden und -mitarbeitern
Bei neuen Sanktionen: sofort nach Veröffentlichung (Listen werden teils täglich aktualisiert)
Sanktionslisten in der Schweiz, Österreich und EU-weit
Schweiz: SECO und Embargogesetz
Die Schweiz führt eine eigene konsolidierte Sanktionsliste über das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Rechtliche Basis: Embargogesetz (EmbG, SR 946.231). Die Schweiz übernimmt typischerweise UN- und EU-Sanktionen, behält aber Entscheidungsautonomie (Beispiel: Russland-Sanktionen 2022 verzögert übernommen). Für Unternehmen mit Schweiz-Bezug ist die SECO-Liste zwingend zu prüfen. Aktualisierung: wöchentlich, in Krisenphasen häufiger. Verstöße werden nach Art. 9 EmbG mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren verfolgt.
Österreich: EU-Sanktionen + FMA/ÖNB
Österreich wendet EU-Sanktionen direkt an (sie sind unmittelbar geltendes Recht). Zusätzlich überwachen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichische Nationalbank (ÖNB) die Einhaltung im Finanzsektor. Verstöße werden über das österreichische Außenwirtschaftsgesetz (AußWG) verfolgt — Strafrahmen vergleichbar mit § 18 AWG in Deutschland.
EU-weit: Konsolidierte Liste + AMLR
Die neue EU-Anti-Money-Laundering Regulation (AMLR), ab 2027 verbindlich, erweitert die Screening-Pflichten deutlich. Gemeinsam mit der neuen AMLA (Anti-Money Laundering Authority) in Frankfurt entsteht ein EU-weites Aufsichtssystem mit einheitlicher Datenbasis. Für Unternehmen bedeutet das: höhere Anforderungen an laufendes Monitoring, einheitliche Standards EU-weit, mehr Meldepflichten. Die EU-Konsolidierte Liste bleibt Grundlage, wird aber durch AMLR-Richtlinien ergänzt.
Konsequenzen bei Verstoß
Strafrechtlich
Verstoß gegen EU-Sanktionen ist in Deutschland eine Straftat nach § 18 AWG (Außenwirtschaftsgesetz). Strafmaß: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in schweren Fällen bis 15 Jahre.
Aufsichtsrechtlich
BaFin-Bußgelder bis 10 Mio. € oder 5 % des Jahresumsatzes
Entzug der Geschäftserlaubnis (Extremfall)
Geschäftlich
Ausschluss vom US-Dollar-Zahlungsverkehr (bei OFAC-Verstößen)
Reputationsschäden
Schadensersatzforderungen von Geschäftspartnern
Typische Fehler beim Screening
1. Nur einmal prüfen
Sanktionslisten ändern sich täglich. Wer einmal bei Vertragsabschluss prüft und dann nie wieder, übersieht neue Sanktionen.
2. Nur EU-Liste prüfen
Wer mit US-Banken oder US-Kunden arbeitet, muss auch OFAC abgleichen. UN-Liste ist völkerrechtlich bindend.
3. Nur Personen prüfen, nicht Organisationen
Auch Unternehmen, Stiftungen und sonstige Organisationen stehen auf Listen.
4. Namen-Ähnlichkeit unterschätzen
Sanktionierte verwenden oft Aliasnamen oder Schreibvarianten. Einfache String-Vergleiche übersehen das. Fuzzy Matching ist Pflicht.
5. Fehlende Dokumentation
BaFin-Audit fragt: „Können Sie nachweisen, dass Sie am [Datum] gegen Liste [X] geprüft haben?" Ohne revisionssichere Dokumentation ist das Verfahren wertlos.
Automatisiertes Screening mit Indicium
Indicium prüft automatisch gegen EU-, UN- und OFAC-Listen — mit Fuzzy Matching, Zeitstempel-Dokumentation und laufendem Monitoring. Integration in HR-Systeme (SAP, Workday, Personio) bedeutet: Jeder neue Mitarbeiter wird bei Einstellung und danach laufend geprüft — ohne manuellen Aufwand.
Alle Compliance-Dokumente (AVV, Subprozessoren, TOMs) findest Du im Trust Center unter trust.indicium.ag.
Fazit
Sanktionslisten-Screening ist kein Nice-to-have, sondern rechtliche Pflicht für immer mehr Unternehmen. Wer manuell prüft, übersieht Treffer und riskiert persönliche Haftung. Automatisiertes, kontinuierliches Monitoring ist der einzig skalierbare Weg.
Sprich mit uns über Dein Sanktionslisten-Screening.
Nabil El Berr




