Fit-and-Proper vs. Zuverlässigkeitsprüfung: KWG § 25c erklärt
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden: Fit-and-Proper, Zuverlässigkeitsprüfung und § 25c KWG. Für Compliance-Verantwortliche in Banken und Finanzinstituten ist es entscheidend, den Unterschied zu kennen — und die Überschneidungen.
Fit-and-Proper: Das Konzept
„Fit and Proper" ist ein europaweit etabliertes Konzept: Personen in Schlüsselfunktionen von Finanzinstituten müssen fachlich geeignet (fit) und persönlich zuverlässig (proper) sein.
„Fit" — fachliche Eignung
Berufliche Qualifikation (Studium, relevante Berufserfahrung)
Fachliche Kompetenz für die konkrete Rolle
Erfahrung in vergleichbaren Positionen
Fortbildungsnachweise
„Proper" — persönliche Zuverlässigkeit
Keine einschlägigen Verurteilungen
Keine Insolvenz-Historie
Keine Interessenkonflikte
Keine Auffälligkeiten bei Sanktionslisten oder PEP-Status
Integrität im beruflichen und privaten Bereich
§ 25c KWG: Die deutsche Umsetzung
§ 25c KWG (Kreditwesengesetz) regelt die Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte von deutschen Banken und Finanzinstituten. Er ist die konkrete deutsche Umsetzung des Fit-and-Proper-Prinzips.
Was § 25c KWG verlangt
Fachliche Eignung:
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Funktion
Einschlägige Fachkenntnisse im Bereich Banken-, Versicherungs- oder Kapitalmarktrecht (je nach Rolle)
Führungs- und Managementerfahrung
Persönliche Zuverlässigkeit:
Keine Vorstrafen (insbesondere im Bereich Wirtschaftsdelikte, Vermögensstraftaten, Geldwäsche)
Keine Anhängigkeit strafrechtlicher Verfahren
Keine Insolvenzverfahren in den letzten 10 Jahren
Keine berufsaufsichtsrechtlichen Verfahren
Zuverlässigkeitsprüfung: Der breite Begriff
„Zuverlässigkeitsprüfung" ist ein breiterer Begriff als Fit-and-Proper. Er bezieht sich auf die Prüfung der Integrität einer Person im weitesten Sinne — unabhängig davon, ob die Rolle reguliert ist oder nicht.
Zuverlässigkeitsprüfung umfasst typischerweise:
Identitätsprüfung
Bonitätsprüfung (bei finanzieller Verantwortung)
Strafregisterauskunft
Sanktionslisten- und PEP-Screening
Adverse Media Screening
Referenzprüfung
Rechtliche Grundlagen (je nach Kontext):
§ 25c KWG (Finanzsektor)
§ 7 GwG (Geldwäsche-Beauftragte)
§ 24 VAG (Versicherungen)
§ 72a SGB VIII (pädagogische Berufe)
SÜG (sicherheitsrelevante Positionen)
Privatrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung (freiwillig, bei Vertrauensstellungen)
Wo ist der Unterschied?
Kriterium | Fit-and-Proper (§ 25c KWG) | Zuverlässigkeitsprüfung (allgemein) |
|---|---|---|
Wer ist betroffen? | Geschäftsleiter, Aufsichtsräte, Schlüsselfunktionen im Finanzsektor | Jeder in sensibler Position (nicht nur Finanz) |
Rechtsgrundlage | Spezifisch: KWG, VAG, ZAG, KAGB | Breit: BDSG, verschiedene Fachgesetze |
Umfang Prüfung | Fachliche Eignung + persönliche Zuverlässigkeit | Meist nur persönliche Zuverlässigkeit |
Pflicht? | Ja, gesetzlich vorgeschrieben | Je nach Rolle und Kontext |
Wer prüft? | BaFin (formal), Institut (laufend) | Arbeitgeber, ggf. externe Prüfer |
Konsequenz bei Mangel? | Ablehnung / Abberufung durch BaFin | Kein Vertragsschluss, Entlassung möglich |
Wer muss Fit-and-Proper-Prüfung bestehen?
Nach § 25c KWG und analogen Vorschriften:
Geschäftsleiter von Banken (Vorstände, Geschäftsführer)
Aufsichtsräte von Banken
Mitglieder der Unternehmensleitung von Versicherungen (VAG)
Führungskräfte in Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAGB)
Zahlungsdienstleister-Geschäftsleiter (ZAG)
Compliance-Officer in regulierten Instituten (je nach Rolle)
Geldwäsche-Beauftragte (GwG § 7)
Fit-and-Proper in der Schweiz, Österreich und EU-weit
Schweiz — FINMA Gewährspersonenprüfung (Art. 3 BankG)
Die Schweizer Entsprechung zu § 25c KWG ist die FINMA-Gewährspersonenprüfung. Rechtsgrundlage: Art. 3 BankG (Banken), Art. 11 FinIG (Finanzinstitute), Art. 14 VAG (Versicherer). Geprüft werden Vorstand, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung auf „Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit". Eine abgelehnte Gewährspersonenprüfung kann zur Verweigerung oder zum Entzug der Bewilligung führen. Das Verfahren ist weniger formalisiert als bei der BaFin, aber inhaltlich vergleichbar.
Österreich — FMA + BWG/VAG/WAG
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) führt Fit-and-Proper-Prüfungen nach Bankwesengesetz (BWG § 5), VAG und WAG durch. Die Anforderungen sind an CRD und EBA-Guidelines ausgerichtet. Besonderheit in Österreich: bei jedem FMA-Wechsel — nicht nur bei Erstbestellung — wird erneut geprüft.
EU-weit — EBA-ESMA + CRD VI
Mit EBA-ESMA Joint Guidelines on Suitability 2024 und CRD VI werden EU-weit einheitliche Standards geschaffen. Neu ab 2026: CFOs und Heads of Control Functions fallen EU-weit unter Fit-and-Proper — nicht mehr nur Geschäftsleiter und Aufsichtsräte. Für grenzüberschreitend tätige Institute bedeutet das: eine einheitliche Prüf-Architektur muss EU-weit konsistent dokumentiert werden.
Ab Januar 2026: Verschärfte Anforderungen
Die BaFin hat ihre Fit-and-Proper-Anforderungen für 2026 deutlich verschärft:
Erweiterter Personenkreis: Nicht mehr nur Geschäftsleiter, sondern auch Compliance-Officer und Schlüsselrollen in zweiter Ebene
Laufende Prüfung: Einmalige Prüfung bei Bestellung reicht nicht. Laufendes Monitoring (Sanktionen, PEP, Adverse Media) ist Pflicht
Persönliche Haftung: Geschäftsleiter haften persönlich bei mangelhafter Prüfung — auch rückwirkend für Personen, die vor Januar 2026 eingestellt wurden
Praktische Umsetzung: So geht's richtig
1. Rollenmatrix erstellen
Welche Rollen im Institut fallen unter § 25c KWG, welche unter § 7 GwG, welche sind „nur" Zuverlässigkeitsprüfung-relevant?
2. Prüftiefe pro Rolle festlegen
Geschäftsleiter: vollständige Fit-and-Proper nach § 25c KWG
Compliance-Officer: Zuverlässigkeitsprüfung nach BaFin-Merkblatt
Mitarbeiter in sensiblen Bereichen (Kredit, Geldwäsche-Meldestelle): erweiterte Prüfung
Sonstige Mitarbeiter: Standard-Pre-Employment-Check
3. Prozess automatisieren
Manuelle Prüfung bei 100+ Rollen ist nicht skalierbar und fehleranfällig. Automatisiertes Screening mit revisionssicherer Dokumentation ist Pflicht.
4. Laufendes Monitoring
Mindestens monatlich: Sanktionslisten-Abgleich, PEP-Status, Adverse Media. Bei Auffälligkeiten sofortige Eskalation an Compliance.
5. BaFin-prüfungsfähige Dokumentation
Jede Prüfung mit Zeitstempel, Quelle, Ergebnis. Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre.
Indicium für Fit-and-Proper-Workflows
Indicium deckt alle Prüfbereiche des § 25c KWG und der allgemeinen Zuverlässigkeitsprüfung ab:
Identität, Qualifikationen, Referenzen
Strafregister, Insolvenz-Status
Sanktionslisten (EU, UN, OFAC) mit laufendem Monitoring
PEP-Screening mit Familienangehörigen
Adverse Media Screening
BaFin-konforme, revisionssichere Dokumentation
Integration in HR-Systeme (SAP, Workday, Personio)
Alle Compliance-Dokumente im Trust Center unter trust.indicium.ag
Fazit
Fit-and-Proper und Zuverlässigkeitsprüfung überlappen sich, sind aber rechtlich und operativ unterschiedlich. Für Finanzinstitute sind 2026 beide relevant — mit verschärften Anforderungen. Wer jetzt auf automatisierte, laufende Prozesse umstellt, ist sicher aufgestellt.
Demo buchen und Fit-and-Proper-Workflow BaFin-konform abbilden.
Nabil El Berr




