PEP-Prüfung nach GwG: Wer ist politisch exponiert?
Politisch exponierte Personen (PEP) unterliegen nach § 1 Abs. 12 GwG besonderen Sorgfaltspflichten. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung. Dieser Leitfaden zeigt, wer zur PEP-Gruppe zählt und wie Du Screening rechtssicher umsetzt.
Wer ist politisch exponiert?
Nach § 1 Abs. 12 GwG sind PEPs Personen, die ein „wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene" ausüben oder in den letzten 12 Monaten ausgeübt haben.
Zur PEP-Gruppe zählen:
Nationale und internationale Politiker
Staats- und Regierungschefs
Minister, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre
Abgeordnete des Bundestages, Landtage, Europäischen Parlaments
Hochrangige Richter (Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, EuGH)
Hochrangige Militärs (ab Brigadegeneral / Konteradmiral)
Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen staatlicher Unternehmen
Internationale Funktionäre
Führungskräfte internationaler Organisationen (UN, EU-Kommission, Weltbank, IWF)
Botschafter und Geschäftsträger
Familienangehörige von PEPs
Ehegatten oder vergleichbare Lebenspartner
Kinder und deren Ehegatten
Eltern
Bekanntermaßen nahestehende Personen
Geschäftspartner (insbesondere bei wirtschaftlichem Gemeinschaftsprojekt)
Sonstige Personen mit enger Geschäfts- oder Freundschaftsbeziehung
Wer muss PEP-Screening durchführen?
Nach § 2 GwG sind folgende Unternehmen verpflichtet:
Kreditinstitute und Finanzinstitute
Versicherungen (Lebensversicherung)
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute
Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlagenberater
Immobilienmakler (bei Geschäften ab 10.000 €)
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (bei bestimmten Mandaten)
Güterhändler (bei Bargeschäften ab 10.000 €)
Kunsthändler, Kunstvermittler (ab 10.000 €)
Was sind die erhöhten Sorgfaltspflichten?
Bei PEPs und deren Familienangehörigen / Vertrauten greifen verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG:
Genehmigung durch Geschäftsleitung: Die Geschäftsbeziehung muss durch die Geschäftsleitung oder eine von ihr bestimmte Führungskraft genehmigt werden
Herkunft der Mittel klären: Es müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Herkunft der Vermögenswerte festzustellen
Verstärkte laufende Überwachung: Die Geschäftsbeziehung muss verstärkt überwacht werden
Wie oft muss geprüft werden?
Vor Geschäftsbeziehung: Identifikation als PEP und Genehmigungsprozess
Vor Einstellung (bei Pre-Employment-Screening): Integrieren in den Background-Check-Prozess
Laufend: Mindestens vierteljährlich, besser monatlich. Grund: PEP-Status kann sich ändern (Person wird in ein Amt gewählt)
Warum manuelle PEP-Prüfung nicht skaliert
PEP-Datenbanken werden laufend aktualisiert. Weltweit gibt es hunderttausende PEPs, Familienangehörige und nahestehende Personen. Manuelle Recherche per Google reicht nicht:
Nicht alle PEPs haben Wikipedia-Einträge
Familienangehörige sind schwer zu identifizieren
Name-Varianten und Aliasnamen sind manuell kaum zu erfassen
Laufende Überwachung ist ohne Automatisierung undenkbar
Kommerzielle PEP-Datenbanken
Professionelle PEP-Datenbanken enthalten:
Aktuelle PEP-Einträge global
Familienangehörige (Partner, Kinder, Eltern)
Bekanntermaßen nahestehende Personen
Historische Daten (PEP-Status in den letzten 12 Monaten)
Fuzzy Matching für Namen-Varianten
Führende Anbieter: Moody's, LexisNexis WorldCompliance, Refinitiv World-Check, Dow Jones Risk & Compliance.
PEP-Screening in der Schweiz, Österreich und EU-weit
Schweiz — GwG und FINMA-Rundschreiben
Die Schweiz hat ein eigenes Geldwäschereigesetz (GwG, SR 955.0). PEP-Definition in Art. 2a GwG: ausländische PEPs, inländische PEPs und PEPs internationaler Organisationen. Für Finanzintermediäre gilt FINMA-Rundschreiben 2016/7 (bzw. aktuelle Fassung) mit detaillierten Sorgfaltspflichten. Besonderheit: Die Schweiz unterscheidet schärfer zwischen ausländischen (grundsätzlich "erhöhtes Risiko") und inländischen PEPs (risikoabhängig).
Österreich — FM-GwG + BWG
In Österreich gilt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) mit § 2 Z 6 als zentrale PEP-Definition. Für Banken ergänzend § 40 BWG. Aufsicht: FMA. Die österreichische Umsetzung ist stärker an EU-Richtlinien orientiert, was für multinational tätige Institute die Harmonisierung erleichtert.
EU-weit — AMLD + AMLR
Die aktuelle 6. Geldwäscherichtlinie (6AMLD) wird 2027 durch die direkt anwendbare Anti-Money-Laundering Regulation (AMLR) abgelöst. Zusammen mit der neuen AMLA (Anti-Money Laundering Authority) in Frankfurt entsteht ein EU-einheitliches Aufsichtssystem. PEP-Listen werden dadurch harmonisiert, die Pflicht zum laufenden Monitoring verschärft.
Indicium PEP-Screening in der Praxis
Indicium nutzt integrierte PEP-Datenbanken und prüft automatisch:
Kandidat gegen globale PEP-Liste
Familienangehörige (wenn Daten verfügbar)
Nahestehende Personen (durch Cross-Referenzen)
Laufendes Monitoring nach Einstellung (konfigurierbar wöchentlich oder monatlich)
Ergebnis: revisionssichere Dokumentation für BaFin-Audit, FIU-Anfragen und interne Revision.
Was tun bei PEP-Treffer?
Nicht automatisch ablehnen — PEP-Status ist kein Ablehnungsgrund per se
Prüfen: Welche Rolle spielt die Person? Ist sie ausländischer PEP oder inländischer PEP (unterschiedliche Strenge)?
Genehmigung einholen: Geschäftsleitung muss der Geschäftsbeziehung zustimmen
Mittelherkunft dokumentieren: Nachweise einholen, dokumentieren
Monitoring intensivieren: PEP-Transaktionen engmaschig überwachen
Häufige Fehler
Nur nationale PEPs prüfen
Viele Unternehmen prüfen nur deutsche PEPs. Aber: Ausländische PEPs, EU-Kommissare, UN-Funktionäre sind ebenfalls erfasst.
Familienangehörige übersehen
Der Ehepartner eines PEP ist selbst PEP nach GwG. Kinder, Eltern und Partner müssen mit geprüft werden.
Einmaliges Screening
PEP-Status kann sich jederzeit ändern. Laufendes Monitoring ist Pflicht.
Keine Dokumentation
Wenn die FIU (Financial Intelligence Unit) anfragt, muss nachweisbar sein: wann wurde wer gegen welche Liste geprüft?
Fazit
PEP-Screening ist technisch anspruchsvoll und rechtlich verpflichtend für viele Branchen. Manuelle Prüfung skaliert nicht. Automatisiertes, laufendes Monitoring mit revisionssicherer Dokumentation ist der einzig praktikable Weg.
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Nabil El Berr




