Sie wurden über eine Prüfung durch Indicium informiert. Hier steht, was das heißt – und was nicht.
Eine Prüfung Ihrer Person klingt zunächst unangenehm. Das verstehen wir. Deshalb legen wir offen, was geschieht: Ein Auftraggeber – etwa ein künftiger Arbeitgeber, eine Bank oder ein Investor – lässt vor einer Entscheidung eine strukturierte, DSGVO-konforme Risikoeinschätzung erstellen. Auf Basis öffentlich oder rechtmäßig verfügbarer Quellen. Nachvollziehbar dokumentiert. Mit menschlicher Letztkontrolle. Diese Seite erklärt den Vorgang vollständig – nicht, weil wir müssen, sondern weil Fairness Teil der Prüfung ist.
Was geprüft wird – und auf welcher Grundlage.
Geprüft wird, was für die konkrete Entscheidung des Auftraggebers relevant und rechtlich zulässig ist – nicht mehr. Je nach Prüftiefe gehören dazu:
Grundlage sind öffentlich oder rechtmäßig verfügbare Quellen. Jeder Befund wird auf den Stichtag datiert und ist nachvollziehbar belegt.
Was ausdrücklich nicht geschieht.
Vertrauen entsteht an den Grenzen. Deshalb sagen wir auch, was wir nicht tun:
Wie die Prüfung abläuft – in vier Schritten.
Ihre Rechte.
Als geprüfte Person stehen Ihnen die Rechte der DSGVO und – in der Schweiz – des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) zu: