CSRD und Governance: Background Checks als ESG-Thema
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert seit 2026 die Berichtspflichten für große Unternehmen deutlich. Viele Unternehmen fokussieren sich auf „E" (Environment) und „S" (Social) — unterschätzen aber das „G" (Governance). Der Standard ESRS G1 Business Conduct fordert explizit Reporting zu Anti-Corruption, Whistleblowing, Supplier Due Diligence und internen Kontrollsystemen. Background Checks sind dabei ein zentraler Baustein — und damit berichtspflichtig.
CSRD-Scope: Wer berichtet ab wann?
Die CSRD-Anwendung läuft in vier Wellen:
2025 (für Geschäftsjahr 2024): bisher NFRD-pflichtige Unternehmen (Public-Interest Entities über 500 Mitarbeiter)
2026 (für Geschäftsjahr 2025): große Unternehmen (2 von 3: über 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. € Umsatz, über 25 Mio. € Bilanzsumme)
2027 (für Geschäftsjahr 2026): börsennotierte KMU
2029 (für Geschäftsjahr 2028): Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 150 Mio. € EU-Umsatz
EU-weit: rund 50.000 Unternehmen zusätzlich betroffen — viele erstmals Reporting-pflichtig.
ESRS G1: Was Governance-Reporting konkret fordert
Der European Sustainability Reporting Standard G1 „Business Conduct" umfasst fünf Offenlegungsanforderungen:
G1-1: Unternehmenskultur und Business-Conduct-Policies
Beschreibung der Mechanismen zur Identifikation, Bericht und Untersuchung besorgter Fälle. Background Checks sind nicht explizit genannt, aber Teil der „due diligence processes" zur Kultur-Integrität.
G1-2: Management von Lieferanten-Beziehungen
Due-Diligence-Prozesse gegenüber Lieferanten — inklusive Integrität der Geschäftspartner. Bei kritischen Lieferanten: Background Checks der Schlüsselpersonen des Lieferanten (UBO, Geschäftsführung) sind gelebte Praxis.
G1-3: Korruptions- und Bestechungsprävention
Drei Unterpunkte:
Geschäftspartner-Integrität (Background Checks, PEP, Sanktionslisten)
Mitarbeiter-Schulungen
Bestätigungen dokumentieren
G1-4: Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle
Anzahl und Art der Vorfälle, getroffene Maßnahmen. Das zwingt zur Dokumentation — ohne systematisches Screening ist Reporting hier nicht möglich.
G1-6: Zahlungspraktiken
Betrifft Lieferantenzahlungen; weniger relevant für Background Checks.
Warum das ein HR-Thema ist
Auf den ersten Blick wirkt ESRS G1 wie ein Thema für Compliance und Einkauf. Falsch. HR ist in mindestens drei Punkten zentral:
Einstellungen als Governance-Risiko: Wer eine Person mit Sanktionslisten-Treffer oder kritischer Historie einstellt, führt ein Governance-Risiko ins Unternehmen ein. CSRD-Reporting fordert, wie dieses Risiko gemanagt wird
Integrität der Führungsebene: PEP-Status, Adverse Media, Interessenkonflikte — all das ist Teil der G1-Governance-Narrative
Double Materiality: HR-Prozesse haben Auswirkungen auf Korruptionsrisiko (materiality outside-in) und werden wiederum durch Korruptionsfälle in der Organisation beeinflusst (materiality inside-out)
Was im Geschäftsbericht stehen muss
Konkrete Reporting-Formulierungen, die Background Checks adressieren:
„Das Unternehmen führt bei Einstellungen in sensiblen Positionen strukturierte Integritätsprüfungen durch, umfassend Identitätsverifizierung, Qualifikations-Check, Sanktionslisten-Abgleich (EU, UN, OFAC), PEP-Screening und Adverse-Media-Analyse."
„Die Prüfungsprozesse sind in einer Group Compliance Policy dokumentiert. Durchführung erfolgt über die digitale Plattform [Anbietername]. Alle Ergebnisse werden revisionssicher archiviert."
„Bei regulierten Rollen (Geschäftsleitung, Compliance-Officer, MaRisk-Funktionen) erfolgt zusätzlich eine Fit-and-Proper-Prüfung nach § 25c KWG, FINMA-Art. 3 BankG oder BWG § 5 (je nach Jurisdiktion)."
„Im Berichtszeitraum wurden [Anzahl] Screenings durchgeführt. Davon führten [Anzahl] zu weiterer Einzelfallprüfung. In [Anzahl] Fällen wurde auf eine Einstellung aufgrund von Integritätsrisiken verzichtet."
Diese Metriken sind CSRD-taugliche Narrative mit konkreten Zahlen — exakt das, was Wirtschaftsprüfer bei der Assurance (Art. 34a Bilanzrichtlinie) erwarten.
Double Materiality Assessment
CSRD verlangt Double Materiality: Wirkungen des Unternehmens nach außen und Einflüsse von außen auf das Unternehmen. Für Background Checks:
Inside-out: Welche Wirkung hat das Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt? Beispiel — durch Einstellung einer sanktionierten Person werden internationale Sanktionsregime umgangen
Outside-in: Welche Governance-Risiken bedrohen das Unternehmen? Beispiel — Reputationsschaden durch öffentlich gewordene Fehlbesetzung an C-Level, Sanktionsverstöße durch unsorgfältige Prüfung
Beide Dimensionen sind berichtspflichtig.
Schnittstellen zu anderen Regulierungen
LkSG / CSDDD — Lieferketten-Sorgfaltspflichten. Background Checks der Lieferanten-Schlüsselpersonen gehören dazu
EU-Whistleblowing-Richtlinie (umgesetzt durch HinSchG in DE) — Integrität der Ombudspersonen
DSGVO Art. 32 — angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, dazu gehört Personalsicherheit
Was in der Schweiz?
Die Schweiz hat CSRD nicht übernommen. Seit 2024 gilt aber der Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative im OR (Art. 964a-c) mit Anforderungen an nicht-finanzielle Berichterstattung für Großkonzerne. Schweizer Tochterunternehmen EU-basierter Konzerne fallen zudem indirekt unter CSRD, wenn der Konzern berichtet.
Was in Österreich?
CSRD wurde mit dem Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) umgesetzt. Scope und Zeitschiene entsprechen der EU-Welle.
Indicium für CSRD-Reporting
Indicium liefert die operative Grundlage für G1-Reporting:
Background-Check-Volumen und -Ergebnisse als Reporting-Metrik
Revisionssichere Dokumentation für Wirtschaftsprüfer-Assurance
DSGVO-konforme Datenhaltung
Integrität-Narrative-Templates für den Geschäftsbericht auf Anfrage
Fazit
CSRD macht Governance messbar. Background Checks sind nicht mehr nur HR-Compliance, sondern Teil des Nachhaltigkeitsreportings. Unternehmen, die jetzt auf strukturierte, dokumentierte Prozesse umstellen, haben einen Vorsprung bei Assurance-Audits — und bei Investoren, die ESG-Daten strukturiert auswerten.
Sprich mit uns über Dein CSRD-Reporting im Governance-Bereich.
Nabil El Berr




