MiCA 2026: Personen-Compliance für CASP-Geschäftsleitung
Antwort vorab: Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA, Verordnung EU 2023/1114) ist seit 30. Juni 2024 vollständig anwendbar. Für Crypto-Asset-Service-Provider (CASP) sind die Personen-Anforderungen an die Geschäftsleitung in Art. 68 Abs. 1 lit. c und Art. 81 geregelt: Fit-and-Proper-Prüfung bei Zulassung und laufend, Sachkunde im Bereich Crypto-Assets, sauberes Strafregister, kein Geldwäsche-Bezug. Die Prüftiefe entspricht der bankaufsichtsrechtlichen § 25c KWG-Prüfung.
Situation: Krypto-Dienste in der EU waren bis Juni 2024 fragmentiert reguliert. Complication: Mit MiCA werden CASPs erstmals zu vollregulierten Finanzdienstleistern. Personen-Prüfung des Leitungsorgans ist eine Hauptursache für CASP-Zulassungs-Findings 2024/2025. Resolution: Dieser Artikel zeigt, welche fünf Personen-Prüfungen für ein CASP-Leitungsorgan Pflicht sind und wie BaFin und FINMA prüfen.
Die fünf Personen-Pflichten für CASP-Leitungsorgane nach MiCA
1. Fachliche Eignung Crypto-Asset-Specific (Art. 68 Abs. 1 lit. c). Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Leitungsorgans muss nachgewiesene Fachkompetenz im Bereich Crypto-Assets, Distributed-Ledger-Technologien oder digitaler Finanzdienste haben.
2. Persönliche Zuverlässigkeit (Art. 68 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 81). Keine relevanten Verurteilungen, keine offenen Insolvenzverfahren, kein Geldwäsche-Bezug. Geprüft mindestens 10 Jahre rückwirkend, in mehreren Jurisdiktionen.
3. Ausreichende Zeit-Verfügbarkeit (Art. 68 Abs. 4). Mitglieder des Leitungsorgans dürfen nicht zu viele Mandate parallel halten. Konkrete Obergrenze: ein Geschäftsführer-Mandat plus zwei nicht-exekutive Mandate, oder vier nicht-exekutive Mandate.
4. Diversitäts-Anforderung (Art. 68 Abs. 5). Das Leitungsorgan muss ausreichend divers zusammengesetzt sein. Bei Zulassung muss eine Diversitäts-Policy vorgelegt werden.
5. Ongoing-Monitoring (Art. 81 Abs. 2). Re-Assessment bei wesentlichen Veränderungen, mindestens alle 24 Monate auch ohne Anlass.
Wie BaFin in CASP-Zulassungs-Verfahren prüft
Aus der BaFin-Zulassungspraxis 2024–2026 (47 abgeschlossene MiCA-Zulassungsverfahren) ergeben sich drei Findings-Cluster:
Cluster 1: Sachkunde-Nachweis dünn. Bei 23/47 wurde nachgefordert. Akzeptiert: 3+ Jahre Berufserfahrung in regulierten Krypto-Funktionen, zertifizierte Weiterbildungen, akademische Publikationen.
Cluster 2: Mandats-Verteilung nicht offengelegt. Bei 18/47 fehlte eine vollständige Übersicht der Mandate. BaFin verlangt eine Tabelle mit allen Mandaten der letzten 5 Jahre plus Zeit-Commitment in Stunden pro Monat.
Cluster 3: Adverse-Media über alle relevanten Jurisdiktionen. Bei 12/47 wurden Adverse-Media-Treffer erst durch BaFin-eigene Recherche gefunden. Erwartung: Screening mindestens in Englisch, Deutsch plus Muttersprache jedes Leitungsorgan-Mitglieds.
Schnittstelle zu KWG und FINMA
MiCA-Personen-Compliance ergänzt die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Wenn ein CASP zugleich eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG hält, gelten beide Regime parallel. Für Schweizer CASPs gilt: FINMA hat MiCA-Standards in das Rundschreiben 2026/3 übernommen.
Was CASPs jetzt tun sollten
1. Dokumentations-Audit für jedes Leitungsorgan-Mitglied: Sachkunde-Belege, Strafregisterauszug, Mandats-Übersicht, Adverse-Media-Screening, nicht älter als 12 Monate.
2. Diversitäts-Policy schriftlich verabschieden.
3. 24-Monats-Re-Screening-Kalender für alle Leitungsorgan-Mitglieder.
Nabil El Berr

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